Im Januar 2015 habe er mit Lehrlingslohn etwa CHF 950.00 verdient (vgl. auch p. 640/642). Am 8. Dezember 2018 gab er an nichts zu verdienen und CHF 15‘000.00 Schulden zu haben (p. 644 f.). Im [Anmerkung Kammer: erstinstanzlichen] Urteilszeitpunkt war er im Strafvollzug und hätte in der AD.________ (Notunterkunft) CHF 6.00 pro Tag zur Verfügung. Ansonsten lebte er vorher auf der Strasse oder schlief bei Kollegen, er arbeitete nicht und finanzierte sich den Lebensunterhalt durch die Mutter. Er putze nun für ein wenig Geld und erhalte etwas Hilfe von der Kirche.