Die Freiheitsstrafe gemäss Urteil vom 5. Juli 2019 enthält bereits Asperationsanteile, daher sind von den 100 Tagen etwa 75 Tage zu asperieren. Zu den 20 ½ Monaten sind somit 2 ½ Monate hinzuzuzählen (= 23 Monate), wobei die bereits ausgefällten 100 Tage (aufgerundet 3 ½ Monate) gemäss Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. Juli 2019 wieder abzuziehen sind, so dass vorläufig eine Zusatzstrafe von 20 Monaten und 5 Tagen Freiheitsstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. Juli 2019 resultiert. 20.9 Täterkomponenten 20.9.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse