210 Strafeinheiten) vom konkret schwersten Delikt (Raufhandel; 270 Strafeinheiten bzw. 9 Monate) ausging und dazu die übrigen Einzelstrafen im Umfang von 2/3 asperierte ([210 + 90 + 30 +40 +45 +140 = 555] : 3 x 2 = 370 Strafeinheiten bzw. 12 1/3 Monate) eine Tatkomponentengesamtstrafe in vergleichbarer Höhe bzw. eine solche von 640 Strafeinheiten bzw. 21 1/3 Monaten resultierte. 20.8 Zusatzstrafenbildung Die Freiheitsstrafe gemäss Urteil vom 5. Juli 2019 enthält bereits Asperationsanteile, daher sind von den 100 Tagen etwa 75 Tage zu asperieren.