Die Einzelstrafe für die Widerhandlung gegen das Ausländergesetz beträgt somit 140 Tage Freiheitsstrafe. 20.7 Zwischenfazit Tatkomponentenstrafe Die Einsatzstrafe für die versuchte räuberische Erpressung beträgt 7 Monate (bzw. 210 Strafeinheiten). Die Strafen für die übrigen Delikte werden im Umfang von ungefähr zwei Dritteln hierzu asperiert (Art. 49 Abs. 1 StGB). Es ergibt sich somit folgende Rechnung: Raufhandel 270 Nötigung z.N. I._____