Am 21. Mai 2013 wurde der Beschuldigte 2 für den rechtswidrigen Aufenthalt von 17 Monaten sowie wegen Raufhandels zu einer Freiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt (pag. 875). Das Gericht geht hier mit Blick auf die VBRS-Richtlinien von einem Anteil von rund 100 Tagen für den rechtswidrigen Aufenthalt aus. Am 4. Februar 2014 wurde er für den rechtswidrigen Aufenthalt von 9 Monaten zu einer Freiheitsstrafe von 40 Tagen (pag. 875) und am 5. Juli 2019 für den rechtswidrigen Aufenthalt von 6 Monaten sowie wegen versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 100 Tagen verurteilt (pag.