20.4.3 Fakultativer Strafmilderungsgrund Versuch Angesichts dessen, dass es sich nur um eine versuchte Nötigung handelte, ist die Strafe um einen Viertel zu mildern auf total 30 Tage Freiheitsstrafe. 20.5 Asperation Hausfriedensbrüche Die VBRS-Richtlinien sehen bei einem Referenzsachverhalt, wo der Täter in aggressiver Weise in Anwesenheit des Hausrechtsinhabers unbefugt in die Räumlichkeiten eindringt eine Referenzstrafe von 40 Strafeinheiten vor (S. 49 VBRS- Richtlinien). Der vorliegende Fall z.N. des Straf- und Zivilklägers ist in Bezug auf das Verschulden mit dem Referenzsachverhalt vergleichbar.