20.4 Asperation versuchte Nötigung 20.4.1 Tatkomponenten – objektive Tatschwere Unter dem Titel der Schwere der Verletzung bzw. Gefährdung des betroffenen Rechtsguts verweist die Kammer hinsichtlich der betroffenen Rechtsgüter zunächst auf die Ausführungen unter V. 20.3.1 Tatkomponenten – objektive Tatschwere hiervor.