_ wurde durch den Beschuldigten 2 vorübergehend aufgehoben; der Beschuldigte 2 hinderte I.________ durch den Einsatz des Messers daran, den Ort zu verlassen. Die Zeitdauer der Einschränkung war verhältnismässig kurz. In Bezug auf die Verwerflichkeit des Handelns sowie die Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte 2 seinem Opfer ein Messer mehr oder weniger an den Hals hielt und ihn damit massiv bedrohte. Die Gefahr einer Verletzung von I.________ an einer überaus heiklen Körperstelle war sehr gross. Vorliegend ist die objektive Tatschwere als noch leicht zu bezeichnen.