66 Bei neutral zu gewichtenden subjektiven Tatkomponenten bleibt es somit bei den 9 Monaten Freiheitsstrafe. 20.3 Asperation Nötigung 20.3.1 Tatkomponenten – objektive Tatschwere Unter dem Titel Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts berücksichtigt die Kammer, dass der Tatbestand der Nötigung die Freiheit der Willensbildung, Willensentschliessung und Willensbetätigung des einzelnen Menschen schützt. Die freie Willensbildung von I.________ wurde durch den Beschuldigten 2 vorübergehend aufgehoben;