Abgesehen davon könnte eine Geldstrafe beim Beschuldigten 2 ohnehin nicht vollzogen werden. Nebst der auf 7 Monate Freiheitsstrafe (= 210 Strafeinheiten) festgesetzten Einsatzstrafe für die versuchte räuberische Erpressung, ist somit für sämtliche übrigen mit Geld- oder Freiheitsstrafe bedrohten Delikte ebenfalls auf Freiheitsstrafe zu erkennen und es ist eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden. Diese ist ausserdem als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. Juli 2019 (100 Tage Freiheitsstrafe) auszusprechen. In diesem Zusammenhang ist den Ausführungen von Staatsanwältin P.____