Fazit Einsatzstrafe Die Einsatzstrafe beträgt somit 210 Strafeinheiten. 20.1.5 Strafart, Gesamtstrafen- und Zusatzstrafenbildung Der Beschuldigte 2 hat zahlreiche, z.T. massive und einschlägige Vorstrafen (vgl. dazu den Strafregisterauszug vom 29. Dezember 2020 [pag. 1256 ff.]), die ihn nicht vor weiterer Delinquenz abhalten konnten. Auch während laufendem Verfahren wurde er wieder straffällig. Bereits an dieser Stelle kann deshalb festgehalten werden, dass etwas anderes als eine Freiheitsstrafe vor diesem Hintergrund nicht