64 20. Gesamtfreiheitsstrafe 20.1 Einsatzstrafe versuchte räuberische Erpressung 20.1.1 Tatkomponenten – objektive Tatschwere Unter dem Titel Schwere der Verletzung bzw. Gefährdung des betroffenen Rechtsguts hält die Kammer zunächst fest, dass die geschützten Rechtsgüter die persönliche Freiheit, das Vermögen und die körperliche Integrität sind. Der Deliktsbetrag beträgt vorliegend lediglich CHF 1‘000.00, der Straf- und Zivilkläger hätte also auch bei einem vollendeten Delikt keinen allzu grossen Vermögensschaden erlitten.