Aufgrund dessen ist die Tagessatzhöhe auf CHF 30.00 festzusetzen. 16.8 Bedingter Strafvollzug und Anrechnung von Polizei- und Untersuchungshaft Bezüglich der Geldstrafe von 180 Tagessätzen ist die Gewährung des bedingten Vollzugs gestützt auf Art. 42 Abs. 2 StGB formell möglich. Der Beschuldigte 1 hat sich seit August 2016 nichts mehr zuschulden kommen lassen. Er scheint sich besser unter Kontrolle zu haben. Zudem wird er eine massive Freiheitsstrafe von vier Jahren zu verbüssen haben. Ein Verzicht auf den unbedingten Vollzug der 180 Tagessätze erweist sich deshalb als gerechtfertigt. Die Probezeit wird, nach-