Drohungen Die VBRS-Richtlinien sehen bei einem Referenzsachverhalt, bei welchem der Täter in einer kriselnden Beziehung der getrenntlebenden Partnerin mündlich und/oder per Telefon mit dem Tod droht, was dazu führt, dass die Partnerin vor dem zur Gewalt neigenden Täter Angst hat und sich kaum mehr auf die Strasse traut, eine Referenzstrafe von 60 Strafeinheiten vor (S. 49 VBRS-Richtlinien).