Für den Versuch erfolgt ein Abzug von 10 Strafeinheiten, was insgesamt bei den Tatkomponenten zu 30 Strafeinheiten führt. Das Ausfällen einer Freiheitsstrafe ist in Bezug auf dieses Delikt nicht angezeigt, es ist die mildere Strafart der Geldstrafe zu wählen. Die Einzelstrafe beträgt somit 30 Tagessätze Geldstrafe. Asperiert man diese Einzelstrafe im Umfang von zwei Dritteln, ausmachend 20 Tagessätze, zur Einsatzstrafe, resultiert für das Tatverschulden eine vorläufige Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen. 16.3 Asperation Drohungen