Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS; Stand vom 1. Januar 2020; nachfolgend VBRS-Richtlinien) sehen bei einem Referenzsachverhalt, wo der Täter bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung verliert und dem Opfer einen Faustschlag ins Gesicht verpasst und dieses dadurch einen Nasenbeinbruch erleidet, ambulante Behandlung im Spital benötigt und drei Tage arbeitsunfähig ist, eine Referenzstrafe von 60 Strafeinheiten vor (S. 46 VBRS-Richtlinien). Geschützt wird die körperliche Integrität und Unversehrtheit.