16. Gesamtgeldstrafe 16.1 Einsatzstrafe Gehilfenschaft zur qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz 16.1.1 Tatkomponenten – objektives Tatverschulden Betreffend die Komponenten Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts ist die Gefährdung der Gesundheit und des Wohlbefindens einer grossen Anzahl Menschen durch Heroin zu berücksichtigen. Die Menge, auf die sich der Vorsatz bezog, ist vorliegend nicht bekannt. Es ist folglich von der Mindestmenge von 12 Gramm reinem Heroin auszugehen.