Er weist eine Vorstrafe auf. Die Verurteilung vom 30. März 2015, wo er wegen Delikten gegen das Strassenverkehrsgesetz und Betäubungsmittelkonsumwiderhandlungen verurteilt wurde. Der Tatzeitpunkt war der 11. Dezember 2014. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 30.00 bei einer Probezeit von 2 Jahren und einer Busse von CHF 900.00 verurteilt (vgl. Widerrufsverfahren).»