im Urteilszeitpunkt). Er hat eine Schwester in Zürich und ansonsten keine Verwandten in der Schweiz (p. 914 Z. 40-45). In der Heimat gebe es Brüder von Vaters Seite her, aber er habe keinen Kontakt (p. 915 Z. 2). Er spreche Somalisch, Deutsch, etwas Englisch und Arabisch (p. 37).