15.4 Täterkomponenten 15.4.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten 1 werden an dieser Stelle integral übernommen (pag. 1142, S. 121 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): «Es wird vorab auf die Akten verwiesen (pag. 37, 540, 617, 624, 913 f.). Der Beschuldigte 1 hält sich seit 1993 in der Schweiz auf. Er kam als 12jähriger als Flüchtling in die Schweiz. Er arbeitete im Jahr 2015 zu 100% als Koch im Y.________ (Restaurant) und verdiente damals durchschnittlich CHF 5‘000.00 pro Monat (p. 37, 617)