58 15.3.3 Fakultativer Strafmilderungsgrund Versuch Der Beschuldigte 1 hat selber nichts dazu beigetragen, dass keine schwere Körperverletzung resultierte, ausser dass er dann doch noch irgendwann aufhörte auf den Straf- und Zivilkläger einzuschlagen. Für den Versuch ist ein Abzug von 9 Monaten gerechtfertigt. 15.3.4 Fazit Einzelstrafe Die Einzelstrafe für die versuchte schwere Körperverletzung beträgt 30 Monate Freiheitsstrafe. 15.4 Täterkomponenten 15.4.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse