Vermeidung der Gefährdung oder Verletzung des betroffenen Rechtsguts bleibt festzuhalten, dass die Tat klar vermeidbar war. 15.2.3 Fazit Einzelstrafe Die Einzelstrafe aufgrund des Tatverschuldens beträgt somit 15 Monate Freiheitsstrafe. 15.3 Asperation versuchte schwere Körperverletzung 15.3.1 Tatkomponenten – objektives Tatverschulden