vom Beschuldigten 1 weg zu ziehen, bzw. Letzterem wortwörtlich den Rücken frei zu halten. Mit anderen Worten ist kein Grund dafür ersichtlich, weshalb der Beschuldigte 2 in die Auseinandersetzung hätte eingreifen sollen, wenn sich nicht unmittelbar zuvor I.________ daran beteiligt hätte. Die sich daraus entwickelnde Gruppendynamik ist sodann klar von einer Wechselseitigkeit gezeichnet.