Vielmehr war es in dieser zweiten Phase gemäss Beweisergebnis gerade so, dass «auf Seite des Strafund Zivilklägers» sogar zwei Personen kämpften, während der Beschuldigte 1 noch alleine aktiv war. Erst in der Folge, sprich nachdem also bereits drei Personen in die körperliche Auseinandersetzung involviert waren, griff schliesslich auch noch der Beschuldigte 2 ins Geschehen ein, und zwar vorerst nur, um I.________ vom Beschuldigten 1 weg zu ziehen, bzw. Letzterem wortwörtlich den Rücken frei zu halten.