9. Allgemeine Ausführungen zum Versuch und zum (Eventual-)Vorsatz Betreffend die allgemeinen Ausführungen zum Versuch und zum (Eventual-)Vorsatz kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (vgl. pag. 1114 f., S. 93 f. erstinstanzliche Urteilsbegründung): «[…]