41 sie zu Protokoll gab, ihre Tochter habe ihr erzählt, vom Beschuldigten 1 zum Analsex gezwungen worden zu sein und das zwar bereits vor der Anzeigeerstattung (vgl. pag. 562 Z. 112 ff., wonach ihre Tochter ihr schon vor der Anzeigeerstattung erzählt habe, dass der Beschuldigte 1 sie gezwungen habe, Sex von hinten zu machen). Letzteres wirkt besonders authentisch und spricht für die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben.