Sie hätten im Anschluss nie mehr darüber gesprochen (pag. 513 Z. 291, pag. 522 Z. 87). Auch konnte sie verständlich machen, weshalb sie dem Druck, Analverkehr mit dem Beschuldigten 1 zu haben, nachgegeben habe; sie führte aus, der Beschuldigte 1 habe unter anderem gesagt, er werde die Beziehung ansonsten beenden und sie habe ihn auch glücklich machen wollen (pag. 513 Z. 295 ff.). Sie hätten in letzter Zeit eine schwere Zeit zusammen gehabt und sie habe sich Mühe gegeben, dass es wieder gut komme bzw. sie habe die Beziehung retten wollen (pag. 522 Z. 68 ff., pag. 536 Z. 319 f., vgl. auch pag. 523 Z. 152 ff.