aber nicht getan habe (pag. 512 Z. 262 f., pag. 899 Z. 46, pag. 900 Z. 5 f., Z. 13 ff.). Dieses letzte Mal sei vor zwei bis drei Wochen am Abend beim Beschuldigten 1 zu Hause im Wohnzimmer auf dem Sofa passiert (pag. 513 Z. 286 ff., pag. 522 Z. 93 f.). Sie habe den Analverkehr ein wenig hinaus gezögert und sich mit einem Analstöpsel vorbereitet (pag. 522 Z. 74 ff., pag. 536 Z. 335 f.). Er habe sie gestresst und sie habe, obwohl sie noch nicht bereit gewesen sei, hingehalten (pag. 522 Z. 77, pag. 536 Z. 336 ff.). Es habe ihr sogleich wehgetan (pag. 521 Z. 77 f.). Ihre exakte Position und ihre Überlegungen dabei schilderte sie plausibel, erlebnisbasiert und sehr bildhaft (pag. 522 Z. 78 ff.