36 dann an den Haaren gepackt, bis zur Wohnungstüre geschleppt und ihm mehrere Faustschläge gegen seine Arme verpasst haben (pag. 414 Z. 93 f.). Eine Erklärung, weshalb der Beschuldigte 2 Letzteres getan haben sollte, blieb der Strafund Zivilkläger schuldig. Er, der Straf- und Zivilkläger, habe um Hilfe geschrien und die Nachbarn seien erschienen (pag. 414 Z. 94 f.). Auch diesbezüglich schildert er jedoch mit keinem Wort, inwiefern die angeblich aufgetauchten Nachbarn eingegriffen oder einfach nur interagiert hätten.