35 CHF 300.- genommen hätte, dann würde ich es sagen. Was soll der Scheiss, warum glauben Sie dem?» Die Entrüstung des Beschuldigten 2 wirkt echt. Es ist zudem mit der Vorinstanz und der Verteidigung schlicht nicht einzusehen, wieso er die Wegnahme der CHF 300.00 nicht auch noch hätte zugeben sollen, nachdem er bereits alles andere zugegeben hatte (vgl. pag. 1073, S. 52 erstinstanzliche Urteilsbegründung; vgl. auch die Ausführungen von Rechtsanwalt D.________ in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag.