387 Z. 254 f.). Auf Vorhalt der Aussagen des Straf- und Zivilklägers 1, wonach er, der Beschuldigte 2, diesem CHF 300.00 gestohlen habe, lachte der Beschuldigte 2 in der Hafteröffnung vom 16. Januar 2015 zunächst und gab zu Protokoll, dass er nur das Gras genommen habe, hingegen kein Geld (pag. 387 Z. 264 ff.). Anschliessend ist jedoch verbalisiert, dass sich der Beschuldigte schrecklich aufregte (vgl. pag. 387 Z. 274) und es wurde protokolliert was folgt (pag. 387 Z. 270 ff.): «Für das werde ich ihm noch so richtig die Schnurre polieren. Jetzt reicht es mir. Was fällt diesem Kerl eigentlich ein. Wenn ich die