in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 1312). Der Straf- und Zivilkläger sprach immer vom ersten Schlag, den er mit der Hand abgewehrt habe (pag. 424 Z. 110: «[…] und wollte mir gegen den Kopf schlagen. […]»; pag. 425 Z. 138 ff. auf Frage, ob der erwähnte Schlag der erste Schlag gewesen sei: «Ja, diesen konnte ich abwehren. Er hat aufgezogen und ich konnte diesen Schlag mit der Hand abwehren. Aber durch die Wucht des Schlages hat es meine Hand gegen meine Nase geschlagen und es hat sofort angefangen zu bluten. Dieser 1. Schlag hat mir das Nasenbein und die Augenhöhle gebrochen»).