Dass er dabei in einer stehenden Position war und erst danach zu Boden ging, erscheint logisch. Zur Intensität des Schlages gegen den Kopf lässt sich bei Lichte betrachtet entgegen den vorinstanzlichen Annahmen gar nichts sagen. Der Straf- und Zivilkläger hat den Schlag gar nicht mitbekommen und der Beschuldigte 2 sah nur, dass der Baseballschläger den Straf- und Zivilkläger im Gesicht traf bzw. die rechte Kopfseite traf und der Straf- und Zivilkläger in der Folge zu Boden ging. Nach der Intensität des Schlages wurde er soweit ersichtlich gar nie gefragt und wie bereits erwähnt enthält auch das IRM-Gutachten dazu keine Feststellungen.