31 schläger dabei gehabt zu haben (pag. 323 Z. 28 f., Z. 31 f., Z. 34 ff.; bestätigt in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, vgl. pag. 916 Z. 28 ff.). Dies jedoch nicht ohne die Geschehnisse weiterhin herunter zu spielen und den eigenen Tatbeitrag stark zu verharmlosen. So gab er beispielsweise an, er habe recht getrunken (pag. 323 Z. 47 ff.), relativierte dann aber selber dahingehend, dass er nicht so betrunken gewesen sei, dass er nicht mehr gewusst hätte, was er mache (pag. 324 Z. 54 f.). Nach wie vor finden sich auch Widersprüche in seinen Angaben.