33 Z. 102 ff.). Die Frage, warum sich der Straf- und Zivilkläger blutüberströmt ins Treppenhaus habe schleppen müssen und jetzt im X.________ liege, konnte der Beschuldigte 1 nicht beantworten (pag. 36 Z. 206 ff.) und er schwieg auch auf Vorhalt der beim Straf- und Zivilkläger attestierten Verletzungen (pag. 36 Z. 223 ff.). Als er schliesslich noch gefragt wurde, warum er die Polizei am 15. Januar 2015 gefragt habe «aber der andere ist nicht gestorben, oder?!», gab er zu Protokoll (pag. 36 Z. 227 ff.): «So wie die Polizei mit mir umgegangen ist, sie sind mit mir umgegangen wie ein Mörder. Ich habe nur ‹gschleglet›. […]».