zuerst seine Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten 1, bei welcher ihm ein Stück seines Zahns abbrach (pag. 245 Z. 48 ff.). Auch den Beschuldigten 2 belastete er insofern, als er angab, dieser habe ihm ein Messer an die Kehle gehalten und ihm gesagt, er solle sich nicht bewegen (pag. 245 Z. 50 ff.). In der Einvernahme vom 15. Januar 2015 gab er zunächst an, der Beschuldigte 1 habe zuerst schätzungsweise ca. fünf Minuten lang mit dem Baseballschläger immer wieder auf Gesäss und Beine des Straf- und Zivilklägers eingeschlagen (pag. 245 Z. 57 ff.) und sich anschliessend auf dessen Brustkorb gesetzt und den Straf- und Zivilkläger mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen (pag. 245 Z. 59 ff.).