245 Z. 45 f.). Nachdem er plötzlich den Straf- und Zivilkläger schreien gehört habe, sei er gemäss seinen tatnächsten und auch detailliertesten Angaben vom 15. Januar 2015 sofort in die Wohnung gegangen und habe den beiden Beschuldigten gesagt: «please, don’t kill this man» (pag. 245 Z. 46 f.).