1303 Z. 34 ff., Z. 38 f., Z. 41 f.) zunächst am Boden liegend aufgefunden haben und verschwieg zuerst auch den eigenen Messereinsatz gegen I.________ komplett (vgl. dazu auch die Aussagen des Beschuldigten 2 in der oberinstanzlichen Verhandlung betreffend den Messereinsatz gegen I.________, wonach er sich mit seinen beschönigenden Aussagen habe «den Arsch retten wollen», pag. 1304 Z. 18 ff.).