Zusammenfassend fällt in Bezug auf die Aussagen des Beschuldigten 2 auf, dass dieser zwar in der gleich nach der Anhaltung durchgeführten ersten Einvernahme vom 16. Januar 2015 seine eigene Rolle zu relativieren und auch das Verhalten des Beschuldigten 1 zu erklären bzw. zu rechtfertigen versuchte. So betonte er mehrfach, dass man nur habe Eindruck machen bzw. «eine Lektion erteilen» wollen und der Beschuldigte 1 vorgängig nichts von «Brätschen» oder Schlagen gesagt habe.