Auf Vorhalt der Aussagen von I.________ und derjenigen des Straf- und Zivilklägers bestritt der Beschuldigte 2 sodann in der Hafteröffnungseinvernahme vom 16. Januar 2015 zunächst noch, dass er selber auch mit dem Baseballschläger zwei bis drei Mal gegen die Beine und den Hintern des Straf- und Zivilklägers geschlagen und diesen auch getreten hatte (pag. 385 Z. 195 ff., pag. 386 Z. 211 ff.). In der Einvernahme vom 5. Februar 2015 gestand er dies jedoch von sich aus ein (pag. 394 Z. 155 f.: «Ich habe dann 2-3x mit dem Baseballschläger gegen die Beine und den Arsch geschlagen. Er hat versucht sich mit den Beinen zu schützen. A.________ hat zu mir gesagt ‹C.__