Weiter gab der Beschuldigte 2 gleichbleibend an, dass der Beschuldigte 1, während er, der Beschuldigte 2, den Straf- und Zivilkläger an die Wand gedrückt habe, wohl erneut den Baseballschläger ergriffen habe. Jedenfalls habe er dann plötzlich den Schläger gesehen, wie sich dieser von hinter ihm in Richtung des Straf- und Zivilklägers bewegt habe [sic!]. Der Baseballschläger habe den Straf- und Zivilkläger im Gesicht getroffen und dieser sei zu Boden gegangen (pag. 374 Z. 67 ff., pag. 383 Z. 122 ff.).