Es wird nur auf die linke Körperseite und die dort festgestellte Nierenprellung Bezug genommen, wobei dieses Verletzungsbild gemäss Gutachten klar für eine schwere stumpfe Gewalteinwirkung gegen die linke Körperseite spricht, wie sie zwanglos durch einen mit hoher Energie ausgeführten Schlag mit einem Baseballschläger entstanden sein könnte. Schliesslich kann aufgrund des Gutachtens weiter davon ausgegangen werden, dass sich der Straf- und Zivilkläger nicht in akuter Lebensgefahr befand (vgl. pag. 181).