Zur Frage, ob, in welcher Anzahl und mit welcher Intensität auch Schläge mit dem Baseballschläger gegen den Kopf (und auf weitere Körperteile) erfolgt sein könnten, äussert sich das IRM-Gutachten nicht. Es wird nur auf die linke Körperseite und die dort festgestellte Nierenprellung Bezug genommen, wobei dieses Verletzungsbild gemäss Gutachten klar für eine schwere stumpfe Gewalteinwirkung gegen die linke Körperseite spricht, wie sie zwanglos durch einen mit hoher Energie ausgeführten Schlag mit einem Baseballschläger entstanden sein könnte.