181): «Anlässlich der körperlichen Untersuchung zeigten sich äusserlich Zeichen stumpfer Gewalteinwirkung in Form von Hautein- und unterblutungen sowie Hautschwellungen im Bereich des Gesichtes, der linken Rumpfseite, beider Oberarme sowie des linken Fusses. Weiterhin fand sich eine Einblutung in den Bindehäuten des rechten Auges. Eine Entstehung dieser Verletzungen im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung ist aus rechtsmedizinischer Sicht möglich, wobei bei einem Teil der Verletzungen, beispielsweise beim Hämatom an der linken Rumpfseite, auch Schläge mit dem geltend gemachten Baseballschläger als verursachendes Werkzeug in Betracht kommen. Gemäss Informationen des X.__