8.3 Konkrete Würdigung 8.3.1 Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung, evtl. schweren Körperverletzung Die Vorinstanz kam nach gesamtheitlicher Würdigung der vorhandenen Beweismittel (vgl. pag. 1074 ff., S. 53 ff. erstinstanzliche Urteilsbegründung), primär gestützt auf die Angaben des Beschuldigten 2 zum Beweisschluss, dass der Beschuldigte 1 dem Straf- und Zivilkläger mit dem Baseballschläger