7.2.2 Vorwurf der räuberischen Erpressung (Beschuldigter 2) Der Beschuldigte 2 bestreitet einzig, vom Straf- und Zivilkläger nebst dem von diesem erhaltenen Marihuana im Wert von CHF 200.00 auch noch Bargeld in der Höhe von CHF 300.00 erhältlich gemacht zu haben. 7.2.3 Sexuelle Nötigung (Beschuldigter 1) Abgesehen von seinem Eingeständnis in der oberinstanzlichen Verhandlung, wonach er und die Strafkläger versucht hätten, Analverkehr zu haben, bestreitet der Beschuldigte 1 den Vorwurf vollumfänglich, insbesondere, dass der Analverkehr nicht einvernehmlich gewesen sein soll.