Und schliesslich bestreitet er nicht, dem Straf- und Zivilkläger gesagt zu haben, er komme am nächsten Tag wieder, um die restlichen CHF 800.00 zu holen. 7.1.4 Vorwurf der sexuellen Nötigung (Beschuldigter 1) Der Beschuldigte 1 ist gemäss seinen Aussagen in der oberinstanzlichen Verhandlung geständig, dass er und die Strafklägerin «versucht hätten», Analverkehr zu haben. 7.2 Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen