Boden zu reissen und ihm mehrere Faustschläge ins Gesicht zu verpassen. Weiter ist unbestritten, dass der Beschuldigte 2 vom Straf- und Zivilkläger in der Folge Ersatz für eine Herdplatte, welche er in seiner Wut über den Straf- und Zivilkläger zerstört hatte, im angeblichen Wert von CHF 1'000.00 forderte. Der Beschuldigte 2 ist weiter geständig, vom Straf- und Zivilkläger Marihuana im Wert von CHF 200.00 erhältlich gemacht zu haben. Und schliesslich bestreitet er nicht, dem Straf- und Zivilkläger gesagt zu haben, er komme am nächsten Tag wieder, um die restlichen CHF 800.00 zu holen.