Demnach ging den Geschehnissen vom 15. Januar 2015 ein bereits seit einiger Zeit zwischen dem Straf- und Zivilkläger sowie den Beschuldigten 1 und 2 schwelender Konflikt voraus. Betreffend den 15. Januar 2015 ist erstellt, dass der Straf- und Zivilkläger K.________ in die Wohnung des Beschuldigten 1 hochschickte, um von diesem Marihuana zu kaufen. In der Folge behändigte der Beschuldigte 1 einen Baseballschläger, den er zuvor im Kofferraum seines Autos mitgeführt hatte, verliess seine Wohnung und ging gemeinsam mit dem ihn als «Rückendeckung» begleitenden Beschuldigten 2 und K.___