7. Sachverhalt 7.1 Unbestrittener Sachverhalt 7.1.1 Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung, evtl. versuchten schweren Körperverletzung (Beschuldigter 1) Die Vorgeschichte zur Intervention der beiden Beschuldigten in der Wohnung des Straf- und Zivilklägers am 15. Januar 2015 ist im Wesentlichen unbestritten. Demnach ging den Geschehnissen vom 15. Januar 2015 ein bereits seit einiger Zeit zwischen dem Straf- und Zivilkläger sowie den Beschuldigten 1 und 2 schwelender Konflikt voraus.